Energiepass
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Verbrauchsbasierter Energieausweis
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden 
				müssen potenziellen Käufern bzw. Mietern ab dem 1. Juli 2008 
				einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später 
				errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009. Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, 
				so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender 
				Aufforderung zu erfüllen. Ungeklärt ist, ob es für die 
				Unverzüglichkeit (d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“) auch genügt, 
				wenn man sich nach Aufforderung durch den potenziellen 
				Vertragspartner zügig um einem solchen Ausweis bemüht und diesen 
				nach Erhalt zügig vorlegt; dann müsste kein Ausweis im vorhinein 
				besorgt werden. In einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 
				bestand noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich 
				einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen 
				zu lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, 
				korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 
				15.000 Euro.
 
				ab dem 1. Januar 2009. Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, 
				so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender 
				Aufforderung zu erfüllen. Ungeklärt ist, ob es für die 
				Unverzüglichkeit (d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“) auch genügt, 
				wenn man sich nach Aufforderung durch den potenziellen 
				Vertragspartner zügig um einem solchen Ausweis bemüht und diesen 
				nach Erhalt zügig vorlegt; dann müsste kein Ausweis im vorhinein 
				besorgt werden. In einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 
				bestand noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich 
				einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen 
				zu lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, 
				korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 
				15.000 Euro.
Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis.
Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV).
				Kontakt:
				IPT Immopoint Trier GmbH
				Martinerfeld 53
				54294 Trier
Tel. 06501-602011
				Mobil: 0172-6890548
				E-Mail: info@immopoint-trier.de
